Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Motorsport Events bei “RACECAMP Racetrack Events”
Abschnitt A: Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Buchung von Motorsport Veranstaltung über die Plattform schoenballern.com
A1 - Allgemeine Hinweise zu den AGBs
1. Wenn Sie Ihre Buchung abschließen, akzeptieren Sie diese Geschäftsbedingungen und alle anderen Bedingungen, die Ihnen während des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellt werden.
2. Falls etwas in diesen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar ist (oder wird):
wird es nach wie vor vollständig, sofern gesetzlich zulässig, durchgesetzt
sind Sie nach wie vor an alles andere in diesen Geschäftsbedingungen gebunden.
3. Diese Geschäftsbedingungen sind wie folgt angelegt:
Abschnitt A: allgemeine Bedingungen für alle Arten von Eventbuchungen auf schoenballern.com
Abschnitt B: besondere Bedingungen und Hausordnung des jeweiligen Event-Veranstalters
Falls eine Nichtübereinstimmung zwischen den allgemeinen und besonderen Bedingungen vorliegt, gelten die besonderen Bedingungen.
4. Die deutsche Version dieser Geschäftsbedingungen ist das Original. Falls ein Streitfall über diese Geschäftsbedingungen oder eine Nichtübereinstimmung zwischen den Geschäftsbedingungen in deutscher und einer anderen Sprache vorliegt, gelten die deutschen Geschäftsbedingungen. (Sie können die Sprache oben auf dieser Seite wechseln.)
A2 - über schoenballern.com
1. Wenn Sie eine Motorsport Veranstaltung, ein Fahrsicherheitstraining oder eine Rennveranstaltung buchen, stellt schoenballern.com die Plattform zur Verfügung und übernimmt die Verantwortung dafür – jedoch nicht für die Motorsport Veranstaltung selbst. Die Verantwortung für die jeweilige Veranstaltung liegt beim jeweiligen Veranstalter.
2. Wenn Sie ein Fahrzeug zur Nutzung während eines Events oder andere Zusatzleistungen wie z.B. die Nutzung einer Box buchen, stellt schoenballern.com die Plattform zur Verfügung und übernimmt die Verantwortung dafür – jedoch nicht für die Fahrzeug- bzw. Boxenmiete selbst. Die Verantwortung für die jeweilige Mietverhältnisse liegt beim jeweiligen Veranstalter.
3. Wir arbeiten mit Unternehmen zusammen, die Supportservices vor Ort zur Verfügung stellen (beispielsweise Kundensupport, Fahrtrainings, Fahrzeugrelevante Services u.a.). Diese Unternehmen:
steuern oder verwalten unsere Plattform schoenballern.com nicht
repräsentieren uns nicht, schließen keine Verträge in unserem Namen und akzeptieren keine rechtlich bindenden Dokumente in unserem Namen
fungieren nicht als unsere „Prozess- oder Servicebevollmächtigten“.
A3 - Unsere Plattform
1. Wir lassen beim Bereitstellen unserer Plattform angemessene Sorgfalt walten, können jedoch nicht garantieren, dass alles auf der Plattform zutreffend ist (wir erhalten Informationen von den Dienstleistern). Soweit gesetzlich zulässig, können wir für keinerlei Fehler, Unterbrechungen oder fehlende Teilinformationen zur Verantwortung gezogen werden – auch wenn wir alles tun, was in unserer Macht steht, um diese so schnell wie möglich zu korrigieren bzw. zu beheben.
2. Unsere Plattform stellt keine Empfehlung oder Unterstützung eines Dienstleisters oder seiner Produkte, Services, Einrichtungen, Fahrzeuge usw. dar.
3. Wir sind keine Partei bezüglich der Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und dem Dienstleister. Der Dienstleister ist allein verantwortlich für das Motorsport Event.
4. Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre Angaben (einschließlich Zahlungs- und Kontaktinformationen) korrekt und aktuell sind, da Sie ansonsten möglicherweise Probleme beim Zugang zu der jeweiligen Motorsport Veranstaltung haben. Sie sind für alles verantwortlich, was mit Ihren Teilnehmerdaten zu tun hat.
5. Wir zeigen Ihnen die Angebote, die für Sie verfügbar sind, in der für Sie (je nach im Browser konfigurierten) richtigen Sprache. Sie können zu jedem Zeitpunkt zu einer anderen Sprache wechseln.
6. Falls nicht anders angegeben, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um diese Plattform zu nutzen.
A4 - Preise
1. Wenn Sie eine Buchung vornehmen, stimmen Sie zu, die Kosten der Motorsport Veranstaltung selbst sowie alle anderen Kosten und Steuern, die fällig werden, zu übernehmen.
2. Einige der angezeigten Preise sind möglicherweise auf die nächste ganze Zahl gerundet. Der Preis, den Sie bezahlen, basiert auf dem ursprünglichen, „nicht gerundeten“ Preis (auch wenn der tatsächliche Unterschied sehr gering ist).
3. Offensichtliche Irrtümer und Druckfehler sind nicht verbindlich. Ein Beispiel: Wenn Sie ein 3-tägiges Trackday Event inklusive Miete eines Premium-Rennwagens buchen, das fälschlicherweise für 1 Euro angeboten wurden, können wir diese Buchung einfach stornieren und alle von Ihnen geleisteten Zahlungen erstatten.
4. Ein durchgestrichener Preis gibt den Preis für die ursprüngliche Buchung an, ohne Anwendung der Preisreduktion. Wenn alle Daten einer Veranstaltung durchgestrichen sind und die Beschreibung den Hinweis “AUSVERKAUFT” enthält, ist die besagte Veranstaltung nicht mehr verfügbar und kann nicht mehr gebucht werden.
A5 - Zahlung
1. Für die meisten Produkte/Services verlangt der Dienstleister eine Vorabzahlung und/oder eine Zahlung, die während Ihrer Motorsport Veranstaltung eingezogen wird.
Wenn wir Ihre Zahlung abwickeln, sind wir verantwortlich dafür, Ihre Zahlung zu verwalten und sicherzustellen, dass Ihre Zahlung an den Dienstleister abgeschlossen wird. In diesem Fall stellt Ihre Zahlung die Endabrechnung des „fälligen und zahlbaren“ Preises dar.
Wenn der Dienstleister Ihnen etwas in Rechnung stellt, findet dies üblicherweise 10-14 Tage vor Beginn der Veranstaltung statt. In diesen Fällen gelten die Zahlungsmodälitäten der jeweiligen Rechnungen.
2. Wenn der Dienstleister eine Vorauszahlung verlangt, kann diese eingezogen oder vorautorisiert werden, wenn Sie Ihre Buchung vornehmen. Diese Vorauszahlung ist möglicherweise nicht erstattbar. Bevor Sie also buchen, prüfen Sie bitte die Richtlinie des Dienstleisters zu Vorauszahlungen (verfügbar während des Buchungsvorgangs), auf die wir keinen Einfluss haben und für die wir nicht verantwortlich sind.
3. Wenn Ihnen ein Betrug oder eine nicht autorisierte Nutzung Ihrer Zahlungsmethode bekannt ist oder Sie einen Verdacht diesbezüglich haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Zahlungsdienstleister, der gegebenenfalls jegliche entstandenen Kosten abdeckt, jedoch möglicherweise abzüglich einer Selbstbeteiligung.
A6 - Richtlinien
1. Wenn Sie eine Buchung vornehmen, akzeptieren Sie die geltenden Richtlinien, die während des Buchungsvorgangs angezeigt werden. Die Stornierungsrichtlinie und jegliche weiteren Richtlinien jedes Dienstleisters/Veranstalters (zu Altersbeschränkungen, Sicherheits-/Schadenskautionen, zusätzlichen Zuschläge für Transpondermieten, Startnummern, Fotoservices, akzeptierten Karten etc.) finden Sie auf unserer Plattform: auf den Informationsseiten zu der jeweiligen Veranstaltung, während des Buchungsvorgangs in den spezifischen AGBs des jeweiligen Veranstalters, im Kleingedruckten und/oder in der Bestätigungs-E-Mail oder dem Ticket (falls zutreffend).
2. Wenn Sie eine Buchung stornieren oder nicht anreisen, hängt jegliche Stornierungs-/Nichtanreisegebühr und jegliche Erstattung von der Stornierungs-/Nichtanreiserichtlinie des Dienstleisters ab.
3. Manche Buchungen können nicht kostenlos storniert werden, während andere Buchungen nur vor Ablauf einer Frist kostenlos storniert werden können.
4. Wenn Sie eine Motorsport Veranstaltung durch Vorauszahlung buchen (einschließlich aller Preiskomponenten und/oder Schadenskaution, falls zutreffend), kann der Dienstleister die Buchung ohne Vorankündigung stornieren, falls er den Betrag am angegebenen Datum nicht einziehen kann. Storniert der Dienstleister die Buchung ohne Vorankündigung, wird jegliche nicht erstattbare Zahlung, die Sie geleistet haben, nur nach dessen eigenem Ermessen erstattet. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die Zahlung pünktlich geleistet wird (dass Ihre Angaben zu Ihrer Bank, Debit- oder Kreditkarte korrekt sind und dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist).
5. Wenn Sie glauben, dass Sie nicht pünktlich ankommen werden, kontaktieren Sie bitte Ihren Veranstalter und teilen Sie ihm mit, wann er mit Ihnen rechnen kann, sodass Ihre Buchung nicht storniert wird. Wenn Sie sich verspäten, haften wir nicht für die Konsequenzen (wie etwa die Stornierung Ihrer Buchung oder jegliche Gebühren, die der Dienstleister gegebenenfalls in Rechnung stellt).
6. Als diejenige Person, die die Buchung vornimmt, sind Sie verantwortlich für die Handlungen und das Verhalten (bezüglich der Veranstaltung) jeder Person in der Gruppe. Sie sind ebenfalls verantwortlich dafür, deren Erlaubnis einzuholen, bevor Sie uns deren personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.
A7 - Verhalten wenn etwas nicht funktioniert hat
1. Wenn Sie eine Frage oder Beschwerde haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Diesen finden Sie über die Schaltfläche “Kontakt” auf schoenballern.com, oder über die Kontaktdaten, aus Ihrer Buchungsbestätigung. Sie können uns dabei unterstützen, so schnell wie möglich zu reagieren, indem Sie uns Folgendes zur Verfügung stellen:
Ihre Buchungsbestätigungsnummer, Ihre Kontaktinformationen und die E-Mail-Adresse, die Sie für Ihre Buchung verwendet haben
eine Zusammenfassung des Problems, einschließlich Ihres Wunsches, wie wir Ihnen helfen sollen
alle zugehörigen Dokumente (Kontoauszug, Bilder, Belege usw.).
2. Alle Fragen und Beschwerden werden digital aufgezeichnet und die dringendsten werden mit höchster Priorität bearbeitet.
3. Wir sind bemüht, Streitfälle intern beizulegen, und wir sind nicht verpflichtet, uns alternativen Prozessen zur Beilegung von Streitfällen zu unterziehen, die von unabhängigen Anbietern durchgeführt werden.
A8 - Kommunikation mit dem Dienstleister/Veranstalter
1. Wir helfen Ihnen gegebenenfalls bei der Kommunikation mit dem Dienstleister, wir können jedoch nicht garantieren, dass er Ihre Nachrichten liest oder tut, worum Sie ihn bitten. Die Tatsache selbst, dass Sie ihn kontaktieren oder er Sie kontaktiert bedeutet nicht, dass Sie eine Grundlage für die Einleitung rechtlicher Schritte haben.
2. Bitte beachten Sie alle vor Veranstaltungsbeginn übersendete Emails an die von Ihnen bei der Buchung angegebene Emailadress (ggf. auch den Spam-Ordner Ihres Emailprogramms kontrollieren), um alle für die von Ihnen gebuchte Veranstaltung relevanten Informationen zu erhalten.
A9 - Maßnahmen gegen unangemessenes Verhalten
1. Wir haben das Recht, Sie daran zu hindern, jegliche Buchungen vorzunehmen, jegliche Buchungen, die Sie bereits vorgenommen haben, zu stornieren, und/oder Sie daran zu hindern, unsere Plattform, unseren Kundenservice und/oder Ihr Konto zu nutzen. Selbstverständlich tun wir dies nur, wenn es unserer Meinung nach einen guten Grund dafür gibt, wie etwa:
Betrug oder Missbrauch
Nicht-Einhaltung Unserer Werte oder der geltenden Gesetze und Vorschriften
unangemessenes oder ungesetzliches Verhalten (beispielsweise Gewalt, Drohungen oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte) in Bezug auf uns, auf jegliche Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten oder alle anderen Personen.
2. Falls wir deswegen eine Buchung stornieren, sind Sie nicht berechtigt, eine Erstattung zu erhalten. Gegebenenfalls nennen wir Ihnen den Grund für diese Stornierung, es sei denn, diese Mitteilung würde (a) gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder (b) die Aufdeckung oder Unterbindung betrügerischer oder anderer illegaler Handlungen verhindern. Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Buchung fälschlicherweise storniert haben, kontaktieren Sie bitte unser Kundenserviceteam.
A10 - Hauftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gilt nicht
im Falle einer Garantiegewährung oder vertraglichen Vereinbarung hinsichtlich der Eigenschaften, oder
für Schadensersatzansprüche für einen Verstoß gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen (Kardinalpflichten) und
für weitere Schadensersatzansprüche für absichtliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Booking.com, seine gesetzlichen Vertreter oder stellvertretende Bevollmächtigte.
Wesentliche vertragliche Verpflichtungen sind diejenigen, deren Erfüllung erforderlich ist, um den Zweck des Vertrags zu erfüllen. Im Fall eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen haftet schoenballern.com nur für die Entschädigung für den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden, der durch normale Fahrlässigkeit verursacht wird, außer er betrifft Schadensersatzansprüche, die aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.
Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und stellvertretenden Bevollmächtigten von schoenballern.com, wenn Ansprüche direkt gegen schoenballern.com geltend gemacht werden. Dienstleister sind keine stellvertretenden Bevollmächtigten, und wir haften daher nicht für Schäden, die von Dienstleistern verursacht wurden oder ihnen zugeschrieben werden können.
2. Wir geben keine Versprechen zu den Produkten und Services von Dienstleistern (es sei denn, wir nennen dies ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen). Die richtige(n) Wahl(en) zu treffen, liegt vollständig in Ihrer Verantwortung.
3. Wir haften nicht für Schäden und Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch die Teilnahme an einer Motorsport Veranstaltung entstehen. Die Verantwortung für die Teilnahme an Motorsport Events und ähnlichen Veranstaltungen liegt bei Ihnen und den jeweiligen Dienstleistern/Veranstalter des jeweiligen Events (siehe A2-1). Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Motorsport potenziell gefährlich ist.
A11 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Soweit durch verbindliche lokale (Verbraucher-)Gesetze zulässig, unterliegen diese Geschäftsbedingungen und unsere Services deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.
2. Soweit durch verbindliche lokale (Verbraucher-)Gesetze zulässig, unterliegen die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner und Veranstalter der Motorsport Events den Rechten und Gerichtsständen der jeweiligen Firmensitze jener Unternehmen (siehe Abschnitt B - Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters)
Abschnitt B: Geschäftsbedingungen von RACECAMP GmbH
Teilnahmebedingungen
§ 1 Anmeldung & Nennung
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr) bis 60 Tage vor der gebuchten Veranstaltung. Hierbei sind ausschließlich die Anmeldevordrucke (Original oder Kopie) des Veranstalters zu verwenden.
Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt.
Bei Veranstaltungen, die in Kooperation mehrerer Veranstalter durchgeführt werden, ist die Ausschreibung des Hauptveranstalters bindend.
§ 2 Stornierung
Sollten Teilnehmer*innen an dem Event nicht teilnehmen können, steht es Teilnehmer*innen zu jedem Zeitpunkt frei, uns kostenfrei einen Ersatzfahrer zu nennen. Der Ersatzfahrer ist innerhalb von 5 Werktagen nach der Stornierung zu nennen. Stornierungen werden nur schriftlich per E-Mail an mail(at)racecamp-events.de akzeptiert.
Bei Stornierungen bis 90 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 20 % an.
Bei Stornierungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 40 % an.
Bei Stornierung bis 15 Tage vor der Veranstaltung wird 50 % der Nenngebühr in Form eines Gutscheines erstattet.
Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die Veranstaltung noch nicht bezahlt wurde.
§ 3 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer*innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer*innen erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer*innen (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Fahrzeug genutzt wurde, verhängt.
§ 4 Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die die RACECAMP GmbH nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so wir das Nenngeld erstattet oder als Guthaben für ein anderes Event verbucht. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Sollten im Rahmen der Veranstaltung angebotene Sonderleistungen, die von Lieferungen und Leistungen Dritter abhängig sind, nicht erbracht werden können, so werden dem Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
§ 5 Versicherungen
Jedem Teilnehmer empfehlen wir dringend eine von uns angebotene Unfallversicherung abzuschließen. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss mit der Nennung zur Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen sein.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, wenn die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen. Der Veranstalter kann jederzeit einen Nachweis über die notwendigen Versicherungen verlangen und bei Nichtvorliegen den Teilnehmer ausschließen.
§ 6 Allgemeine Bedingungen und Vorschriften
Bei unserer Veranstaltung sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen. Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer*innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.
§ 7 Transponder
Alle Teilnehmer*innen werden mit Transpondern ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Bei Pokal- und Meisterschaftsveranstaltungen mit Rennbetrieb werden die Zeiten aller Teilnehmer*innen veröffentlicht. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern.
Die Übergabe der Transponder erfolgt gegen die Einbehaltung einer Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell 370 € brutto).
Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, können 5 € pro Tag bis zum Tag der Rückgabe von der RACECAMP GmbH in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Technische Bestimmungen
Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.
Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.
Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Wert nicht überschreiten (92 dB Sachsenring, 100 dB Lausitzring, 98 dB Oschersleben, 102 dB Most).
Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen Werte bedingt keine Nenngeldrückerstattung. Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer*innen gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.
Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtiger Bremsanlage oder mit abgebautem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen.
Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.
§ 9 Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet, einen zusätzlichen Rückenprotektor zu tragen, insofern keiner in die Lederkombi eingearbeitet ist. Es werden nur Teilnehmer*innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe) zugelassen.
§ 10 Startnummern
Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn, in der Regel jedoch mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Startnummernwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wenn sie auf der Nennung eingetragen sind.
Die Startnummern müssen an der Front des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden. Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen. Sie müssen deutlich lesbar am Fahrzeug angebracht werden, anderenfalls kann das Befahren der Strecke verweigert werden.
§ 11 Rechteeinräumung
RACECAMP GmbH i. G. hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden. Bei den von uns durchgeführten Veranstaltungen haben ausschließlich von uns autorisierte Fotografen und Videoproduzenten das Recht, zu fotografieren und diese Bilder gewerblich zu verwerten. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von 250,- € Standmiete je Veranstaltungstag.
§ 12 Durchführung und Ablauf
Alle Teilnehmer*innen müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer*innen müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung kann ebenfalls eine Verweigerung der Teilnahme erfolgen. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und eventuell vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.
§ 13 Sicherheitsauflagen
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge. Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxengasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke, die jederzeit beim Veranstalter eingesehen werden kann.
§ 14 Anweisungen der Veranstaltungsleitung
Teilnehmer*innen und Helfer*innen haben den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.
§ 15 Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Teilnahmebedingungen können zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Rückerstattung des Nenngeldes erfolgt in diesen Fällen nicht.
§ 16 Datenschutz
Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter meinen Vornamen, Namen, den Namen meines Teams, meine Startnummer und meine Platzierung in die Ergebnisliste aufnehmen und auf der Webseite www.racecamp-events.de, in den sozialen Medien (Facebook, Instagram etc.) sowie in der App SpeedHive veröffentlichen darf.
Mir ist bewusst, dass die Datenverarbeitung entsprechend der Datenschutzbestimmungen der des Veranalters [LINK] erfolgt. Ich weiß, dass meine Einwilligung bzw. Einwilligungen bezüglich
der Verarbeitung meiner Anmeldedaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, den Namen Ihres Teams, Fahrzeug)
der Aufnahme und Veröffentlichung in der Teilnehmer*innen-Liste
der Aufnahme und Veröffentlichung in der Ergebnisliste
freiwillig ist/sind und ich sie jederzeit durch einfache Erklärung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.